Bis zum Ende des Monats, 10% RABATT für beglaubigte Übersetzungen
Preisliste für beglaubigte Übersetzungen und andere Texte – gültig ab 01.01.2022
BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN – 1 Abrechnungsseite zählt 1125 Zeichen
aus dem DEUTSCHEN ENGLISCHEN FRANZÖSISCHEN RUSSISCHEN |
aus dem NIEDERLÄNDISCHEN SPANISCHEN und aus der weiteren Sprache der zweiten Gruppe |
ins DEUTSCHE ENGLISCHE FRANZÖSISCHE RUSSISCHE |
ins NIEDERLÄNDISCHE SPANISCHE und in die weitere Sprache der zweiten Gruppe |
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Grundtarif gedruckter Text | 36.00 Netto inkl. MwSt 44.28 PLN |
43.00 Netto inkl. MwSt 52.89 PLN |
45.95 Netto inkl. MwSt 56.51 PLN |
54.00 Netto inkl. MwSt 66.62 PLN |
Schnelle Übersetzung innerhalb von 24 Stunden* | 48.00 Netto inkl. MwSt 59.04 PLN |
54.00 Netto inkl. MwSt 66.42 PLN |
56.00 Netto inkl. MwSt 68.88 PLN |
69.00 Netto inkl. MwSt 84.87 PLN |
Beglaubigte Kopie (registriert) | 15.00 Netto inkl. MwSt 18.45 PLN |
15.00 Netto inkl. MwSt 18.45 PLN |
15.00 Netto inkl. MwSt 18.45 PLN |
15.00 Netto inkl. MwSt 18.45 PLN |
Korrekturlesen und Beglaubigung | 17.47 Netto inkl. MwSt 21.49 PLN |
21.00 Netto inkl. MwSt 25.83 PLN |
22.98 Netto inkl. MwSt 28.27 PLN |
27.00 Netto inkl. MwSt 33.21 PLN |
* Bei den Aufträgen, die vor 12:00 mittags gerichtet und bestätigt sind, wird ein Preiszuschlag in Höhe von 100% umgerechnet werden.
Für zusätzliche Bürodienstleistungen wie z.B. die Vorbereitung und Versendung von Scans der beglaubigten Übersetzungen per E-mail werden extra Kosten verrechnet. Hier 1,23 PLN Brutto pro versendete Seite.
Die zur Übersetzung bestimmten Dokumente/Anlagen können elektronisch (eingescannt oder als Digitalbilder), traditionell per Post, per Fax oder persönlich an die Kanzlei geliefert werden. Eine beglaubigte Übersetzung wird auf dem Papier (Papierform) mit dem Abdruck des runden Stempels der Übersetzers und mit seiner Unterschrift in einem Exemplar ausgefertigt. Weitere Exemplare der beglaubigten Übersetzung werden gesondert entsprechend der Preisliste pro beglaubigter Seite abgerechnet.
Allgemeine schriftliche Übersetzungen – 1 Abrechnungsseite zählt 1700 Zeichen
aus dem DEUTSCHEEN, ENGLISCHEN, FRANZÖSISCHEN: | 38.95 PLN Netto | inkl. MwSt: 47.90 PLN |
aus dem NIEDERLÄNDISCHEM: | 49.00 PLN Netto | inkl. MwSt: 60.27 PLN |
ins DEUTSCHE, ENGLISCHE, FRANZÖSISCHE: | 45.00 PLN Netto | inkl. MwSt: 55.35 PLN |
ins NIEDERLÄNDISCHE: | 58.00 PLN Netto | inkl. MwSt: 71.34 PLN |
Dolmetscherdienste – minimaler Auftrag 1 Stunde. Andere Aufträge werden individuell festgelegt
DEUTSCH, ENGLISCH, FRANZÖSISCH: | für die erste Stunde = 270.00 PLN – und jede folgende: 100.00 PLN + 23 % MwSt |
NIEDERLÄNDISCH: | für die erste Stunde = 300.00 PLN – und jede folgende: 120.00 PLN + 23 % MwSt |
Simultanes oder konsekutives Dolmetschen wird individuell verrechnet.
Fachübersetzungen (allgemein und beglaubigt) werden jedes mal gesondert individuell abgerechnet
Wichtig:
- Max 50% des Grundpreises – bei Ausführung der Übersetzung von einem Tag auf den anderen (1 Arbeitstag) – die maximale Anzahl der Abrechnungsseiten darf 8 Seiten/6 Dokumente nicht überschreiten.
- Max 100% des Grundpreises – bei superschneller Ausführung der Übersetzung (am gleichen Tag) – die maximale Anzahl der Abrechnungsseiten darf 5 Seiten/4 Dokumente nicht überschreiten.
- Für die Beibehaltung einer untypischen und abweichenden Textfassung (lay-out) und für die Entzifferung handschriftlicher Texte wird ein Preiszuschlag in Höhe von 25% zu dem Grundpreis zugerechnet.
- Schwierige und technische Texte werden immer gesondert verrechnet.
- Simultanes oder konsekutives Dolmetschen wird individuell verrechnet. Der Auftraggeber soll dem Dolmetscher Unterlagen übersenden und das Thema des Auftrages bezeichnen. Der Einsatz eines Dolmetschers darf im Prinzip 4 Stunden nicht überschreiten. Die Vorbereitung für simultanes oder konsekutives Dolmetschen kann als eine Abrechnungsstunde in Rechnung gebracht werden.
- Der Ausführungsmodus und die Termine werden immer individuell und gesondert festgelegt.
- Die Kosten der Lieferung/Versendung der Übersetzungen deckt der Auftraggeber.
- Für Übersetzungen, die von Freitag auf Montag ausgeführt werden, wird ein Preiszuschlag in Höhe von 50% zugerechnet.
- Im Fall des Rücktritts, der am gleichem Tag geschieht, wird der Betrag in Höhe von 25% des Grundpreises und am nächsten Tag in Höhe von 50% des Grundpreises in Rechnung gebracht.