Bis zum Ende des Monats, 10% RABATT für beglaubigte Übersetzungen

 

Preisliste für beglaubigte Übersetzungen und andere Texte – gültig ab 01.01.2022

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN – 1 Abrechnungsseite zählt 1125 Zeichen

aus dem
DEUTSCHEN
ENGLISCHEN
FRANZÖSISCHEN
RUSSISCHEN
aus dem
NIEDERLÄNDISCHEN
SPANISCHEN und aus
der weiteren Sprache der zweiten Gruppe
ins
DEUTSCHE
ENGLISCHE
FRANZÖSISCHE
RUSSISCHE
ins
NIEDERLÄNDISCHE
SPANISCHE und in
die weitere Sprache der zweiten Gruppe
Grundtarif gedruckter Text 36.00 Netto
inkl. MwSt 44.28 PLN
43.00 Netto
inkl. MwSt 52.89 PLN
45.95 Netto
inkl. MwSt 56.51 PLN
54.00 Netto
inkl. MwSt 66.62 PLN
Schnelle Übersetzung innerhalb von 24 Stunden* 48.00 Netto
inkl. MwSt 59.04 PLN
54.00 Netto
inkl. MwSt 66.42 PLN
56.00 Netto
inkl. MwSt 68.88 PLN
69.00 Netto
inkl. MwSt 84.87 PLN
Beglaubigte Kopie (registriert) 15.00 Netto
inkl. MwSt 18.45 PLN
15.00 Netto
inkl. MwSt 18.45 PLN
15.00 Netto
inkl. MwSt 18.45 PLN
15.00 Netto
inkl. MwSt 18.45 PLN
Korrekturlesen und Beglaubigung 17.47 Netto
inkl. MwSt 21.49 PLN
21.00 Netto
inkl. MwSt 25.83 PLN
22.98 Netto
inkl. MwSt 28.27 PLN
27.00 Netto
inkl. MwSt 33.21 PLN

* Bei den Aufträgen, die vor 12:00 mittags gerichtet und bestätigt sind, wird ein Preiszuschlag in Höhe von 100% umgerechnet werden.

Für zusätzliche Bürodienstleistungen wie z.B. die Vorbereitung und Versendung von Scans der beglaubigten Übersetzungen per E-mail  werden extra Kosten verrechnet. Hier 1,23 PLN Brutto pro versendete Seite.

Die zur Übersetzung bestimmten Dokumente/Anlagen können elektronisch (eingescannt oder als Digitalbilder), traditionell per Post, per Fax oder persönlich an die  Kanzlei geliefert werden.  Eine beglaubigte Übersetzung wird auf dem Papier (Papierform) mit dem Abdruck des runden Stempels der Übersetzers und mit seiner Unterschrift in einem Exemplar ausgefertigt. Weitere Exemplare der beglaubigten Übersetzung werden gesondert entsprechend der Preisliste pro beglaubigter Seite abgerechnet.

Allgemeine schriftliche Übersetzungen – 1 Abrechnungsseite zählt 1700 Zeichen

aus dem DEUTSCHEEN, ENGLISCHEN, FRANZÖSISCHEN: 38.95 PLN Netto | inkl. MwSt: 47.90 PLN
aus dem NIEDERLÄNDISCHEM: 49.00 PLN Netto | inkl. MwSt: 60.27 PLN
ins DEUTSCHE, ENGLISCHE, FRANZÖSISCHE: 45.00 PLN Netto | inkl. MwSt: 55.35 PLN
ins NIEDERLÄNDISCHE: 58.00 PLN Netto | inkl. MwSt: 71.34 PLN

Dolmetscherdienste – minimaler Auftrag 1 Stunde. Andere Aufträge werden individuell festgelegt

DEUTSCH, ENGLISCH, FRANZÖSISCH: für die erste Stunde = 270.00 PLN – und jede folgende: 100.00 PLN + 23 % MwSt
NIEDERLÄNDISCH: für die erste Stunde = 300.00 PLN – und jede folgende: 120.00 PLN + 23 % MwSt

Simultanes oder konsekutives Dolmetschen wird individuell verrechnet.

Fachübersetzungen (allgemein und beglaubigt) werden jedes mal gesondert individuell abgerechnet

Wichtig:

  • Max 50% des Grundpreises – bei Ausführung der Übersetzung von einem Tag auf den anderen (1 Arbeitstag) – die maximale Anzahl der Abrechnungsseiten darf 8 Seiten/6 Dokumente nicht überschreiten.
  • Max 100% des Grundpreises – bei superschneller Ausführung der Übersetzung (am gleichen Tag) – die maximale Anzahl der Abrechnungsseiten darf 5 Seiten/4 Dokumente nicht überschreiten.
  • Für die Beibehaltung einer untypischen und abweichenden Textfassung (lay-out) und für die Entzifferung handschriftlicher Texte wird ein Preiszuschlag in Höhe von 25% zu dem Grundpreis zugerechnet.
  • Schwierige und technische Texte werden immer gesondert verrechnet.
  • Simultanes oder konsekutives Dolmetschen wird individuell verrechnet. Der Auftraggeber soll dem Dolmetscher Unterlagen übersenden und das Thema des Auftrages bezeichnen. Der Einsatz eines Dolmetschers darf im Prinzip 4 Stunden nicht überschreiten. Die Vorbereitung für simultanes oder konsekutives Dolmetschen kann als eine Abrechnungsstunde in Rechnung gebracht werden.
  • Der Ausführungsmodus und die Termine werden immer individuell und gesondert festgelegt.
  • Die Kosten der Lieferung/Versendung der Übersetzungen deckt der Auftraggeber.
  • Für Übersetzungen, die von Freitag auf Montag ausgeführt werden, wird ein Preiszuschlag in Höhe von 50% zugerechnet.
  • Im Fall des Rücktritts, der am gleichem Tag geschieht, wird der Betrag in Höhe von 25% des Grundpreises und am nächsten Tag in Höhe von 50% des Grundpreises in Rechnung gebracht.